Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für gorillarent.ch
1. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen von gorillarent.ch gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Buchung einer Tour oder der Anmietung eines Fahrzeugs erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und gorillarent.ch kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch gorillarent.ch zustande. Buchungen können telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt im Voraus per Kreditkarte (MasterCard, Visa) TWINT oder Barzahlung.
4. Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter: Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein und einen gültigen nationalen oder internationalen Führerausweis der Kategorie B besitzen. Mitfahrer sind ab 16 Jahren zugelassen.
- Gesundheitszustand: Der Teilnehmer muss in guter gesundheitlicher Verfassung sein. Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrfähigkeit beeinträchtigen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
5. Pflichten des Mieters/Teilnehmers
- Sorgfaltspflicht: Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu bedienen. Vor jeder Fahrt sind die Funktionstüchtigkeit der Bremsen sowie die allgemeine Betriebssicherheit zu überprüfen.
- Nutzung: Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst gefahren werden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Fahrten ausserhalb der Schweiz, Renneinsätze sowie Transporte von Personen oder Waren sind verboten. Es dürfen keinerlei Teile montiert, demontiert oder ausgetauscht werden.
6. Haftung und Versicherung
- Haftpflicht: Für das Mietfahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung. Der Selbstbehalt beträgt CHF 2’000.– pro Schadenfall.
- Kaskoversicherung: Schäden am Mietobjekt, verursacht durch Unfall oder Diebstahl, werden dem Mieter bis maximal CHF 3’000.– in Rechnung gestellt.
- Unfallversicherung: Eine Unfallversicherung für den Fahrer und den Passagier ist nicht inbegriffen und liegt in der Verantwortung des Mieters.
- Total Selbstbehalt: CHF 5’000.-
7. Verhalten während der Tour
- Anweisungen des Guides: Den Anweisungen des Guides ist Folge zu leisten. Bei auffälligem Verhalten oder gefährlichen Fahrmanövern kann der Guide die Tour abbrechen oder dem Teilnehmer die Weiterfahrt verweigern. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Kosten.
- Strassenverkehrsregeln: Die staatlichen und kantonalen Gesetzesbestimmungen, insbesondere das Strassenverkehrsgesetz, sind strikt einzuhalten. Das Verlassen der vorgegebenen Strecke ist untersagt.
8. Rücktritt und Stornierung
Stornierung durch den Kunden: Bei Totalstornierung oder Teilnehmerzahländerung gelten folgende Annullationskosten:
- Bis 30 Tage vor dem Anlass: 10% des Gesamtumsatzes
- 22–30 Tage vor dem Anlass: 30% des Gesamtumsatzes
- 13–21 Tage vor dem Anlass: 50% des Gesamtumsatzes
- 4–12 Tage vor dem Anlass: 80% des Gesamtumsatzes
- 0–3 Tage vor dem Anlass: 100% des Gesamtumsatzes
Stornierung durch den Veranstalter: gorillarent.ch behält sich das Recht vor, Touren bei ungünstigen Wetterverhältnissen, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen abzusagen. In diesem Fall werden Verschiebungstermine vorgeschlagen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
9. Fahrzeugrückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt in tadellosem Zustand, gereinigt und mit vollem Benzintank am Standort von gorillarent.ch zurückzugeben. Bei nicht vollgetankter Rückgabe behält sich gorillarent.ch das Recht vor, dem Mieter CHF 150.- zu belasten.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von gorillarent.ch in der Schweiz.